Wann sollten Sie eine Zweitmeinung einholen?
Wir empfehlen eine unabhängige Beurteilung und Beratung bei
- akuten Schmerzen ohne Tendenz zur Besserung (max. drei Wochen),
- chronischen Schmerzen,
- Schleudertrauma,
- Unwirksamkeit oder Unverträglichkeit von Schmerzmitteln
sowie vor einer geplanten
- Operation im Bereich des Bewegungsapparates (schöpfen Sie zuerst alle alternativen Behandlungsmöglichkeiten aus),
- stationären Rehabilitation (häufig unnötig, denn praktisch jede Schmerzbehandlung kann ambulant erfolgen),
- Implantation einer Schmerzpumpe,
- Implantation eines Rückenmarkstimulators.
Unsere Beobachtung zeigt, dass die diagnostischen Möglichkeiten und therapeutischen Alternativen häufig nicht ausgeschöpft worden sind.
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